AGB

1. Geltungsbereich
1.1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende, in unseren AGB nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu in unseren Bedingungen nicht enthaltenen, abweichenden oder neuen Vertragsbedingungen.


1.2. Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen und Auskünfte von bzw. mit uns sind nur schriftlich wirksam.


1.3. Für Verbraucher nach dem öKSchG gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn ihnen nicht zwingende Konsumentenschutzbedingungen entgegenstehen.


2. Warenangebot
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Unser Angebot ist als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder Art und Weise für unsere Kunden verändern.


3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend. In Prospekten usw. enthaltene Angaben sind nur dann verbindlich, wenn auf sie in unserer Auftragsbestätigung Bezug genommen wird. Abbildungen und Aussehen in Prospekten und dergleichen sind nur beispielhaft. Angebote und Kostenvoranschläge sind als Aufforderung an den Vertragpartner, ein Angebot zu stellen, zu verstehen.

3.2. Aufträge und Verträge mit uns kommen erst mit unserer schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung zustande. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu prüfen. Werden vom Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Kalendertagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen moniert und diese unverzüglich schriftlich mitgeteilt, gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.

3.3. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

3.4. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Angebotsdatum bzw. Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser Zeit sind wir berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben.

3.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung an uns zu übergeben, widrigenfalls der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden kann.


4. Lieferung, Durchführung eines Auftrages

4.1. Zugesagte Termine werden von uns nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Höhere Gewalt, Streiks oder dergleichen berechtigen uns die Lieferung bzw. die Durchführung eines Auftrages hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bei nicht termingerechter Lieferung oder bei Nichtlieferung bzw. Nichtdurchführung eines Auftrages stehen dem Auftraggeber nur bei von uns mindestens zu vertretender krass grober Fahrlässigkeit zu.

4.2. Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenanzahl 3 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Bei Veränderungen innerhalb von 3 Werktagen vor der Veranstaltung sind wir berechtigt Alternativen zu servieren.

4.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.

4.5. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum von uns. Jede anderwertige Verwendung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns.

4.6. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben oder Unterlagen.

5. Erfüllungsort, Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss

5.1. Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners uns gegenüber ist unser Geschäftssitz, dies selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. unsere Leistungserbringung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

5.2. Der Nutzungs- und Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Waren und Artikel an einen Transporteur, selbst wenn frachtfreie Lieferung, oder die Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge vereinbart oder der Transport von uns durchgeführt, organisiert, geleitet oder bezahlt wird. Die Waren reisen daher stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

5.3. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 24 Stunden nach Beginn der Veranstaltung, vom Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Auftraggeber als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernehmen wir keinerlei Haftung.

5.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab dem Gefahrenübergang bis zur Zurückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

5.5. Alle von uns angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – stehen und bleiben im Eigentum von uns, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

5.6. Bei der Veranstaltung eventuell ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zum Vertragsrücktritt.

5.7. Wir sind berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Fremd-Unternehmen heranzuziehen.

5.8. Ohne schriftliche Bestätigung von unserer Seite dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation am jeweiligen Veranstaltungsort mitgebracht oder ausgegeben werden. Andernfalls behalten wir uns die Geltendmachung von „Stoppelgeld“ vor.

5.9. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gem. dem tatsächlichen Verbrauch, pro geöffneter oder angebrochener Verpackungseinheit, abgerechnet.

5.10. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet der Auftraggeber bzw. Veranstalter. Wir als Auftragnehmer haften nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie die Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Der Verschuldensbeweis und der Beweis der Mangelhaftigkeit der Waren/Artikel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs obliegt in jedem Fall entgegen der Vermutung der §§ 924, 1298 ABGB dem Auftraggeber. Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstiger Verjährung bzw. sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom schadensauslösenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.

6. Kündigung

Wir sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
·    wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
·    wenn der Ruf, sowie die Sicherheit unseres Unternehmens gefährdet wird,
·    im Falle höherer Gewalt,
·    wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht auf dem von uns bekannt gegebenen Konto einlangen, sowie
·    bei gravierenden Vorfällen im Betrieb bzw. der Familie des Leistungserbringers (Todfall, Krankheit, etc.)
In diesen Fällen stehen weder dem Vertragspartner noch Dritten Schadenersatzansprüche zu.

7. Stornobedingungen:

7.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen bis 7 Tage vor der Veranstaltung 20 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

7.2. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

7.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

8. Preise

8.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige eventuell anfallende öffentlich rechtlichen Nebenabgaben.

8.2. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise, beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführte Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für ev. mit den Räumlichkeiten verbundene Nebenkosten wie Abschlagszahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie. Weiters sind nicht enthalten die Kosten für die Müllentsorgung, verbrauchten Strom oder Wasser bzw. anfallendes Abwasser. Festgehalten wird, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist eine Mülltrennung durchzuführen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt 7 Tage ohne Abzug zahlbar. Gegen schriftliche Vereinbarung können andere Zahlungsziele gewährt werden. Bei verspäteter Zahlung werden von uns Zinsen und Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Unsere Vertreter bzw. Mitarbeiter sind ohne besondere Vollmacht nicht zum Inkasso berechtigt.

9.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistungen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

10. Versicherung

Allfällige Versicherungen hat der Auftraggeber selbst abzuschließen.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für 4982 Kirchdorf am Inn vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für unseren Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

 


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